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Stichwort English Beschreibung
Besondere Betriebseinrichtungen (special) business equipment Besondere Betriebseinrichtungen eines Wohngebäudes sind nach Anl. 1 zu § 5 der II. BV:
  • Personen- und Lastenaufzüge,
  • Müllbeseitigungsanlagen,
  • Hausfernsprecher,
  • Uhrenanlagen,
  • gemeinschaftliche Wasch- und Badeeinrichtungen und dergleichen.
Die Kosten für diese Einrichtungen zählen zu den Baukosten. Im Bewertungsverfahren und bei der Mietkalkulation gelten für besondere Betriebseinrichtungen wegen ihrer beschränkten Gesamtnutzungsdauer erhöhte Abschreibungssätze.